Wertermittlung

Immobilienbewertung & Wertermittlung vom Makler

 Immobiliengutachter für Herrenberg

Unsere Gutachter sind Ihre starken und zuverlässigen Partner für eine exakte Immobilien Wertermittlung. Ortkundig, neutral und unabhängig bewerten wir (Wohn-)Objekte zum aktuellen Zeitwert, als auch und Markt- bzw. Verkehrswert.

Mehr als Standardmethoden
Ob Sach- Vergleichs- oder Ertragswertverfahren der ein einfaches Kurzgutachten bzw. Vollgutachten, Sie erhalten von uns einen großen Vorteil. So profitieren Sie stets von der professionellen Prüfung eines erfahrenen Handwerkers.

Dank der Prüfung wichtiger Faktoren, wie z.B. Bausubstanz, Energieeffizienz oder anstehende Sanierungsmaßnahmen, erhalten Sie ein präzises Wertgutachten, das Ihnen wenig vergleichbare Anbieter im Kreis Herrenberg & Umgebung erstellen.

Fachgerechte Immobilien Wertermittlung von Makler Wolfgang Weber

Ihr Nutzen

Ein professionelles und präzises Wertgutachten von Immobilienmakler Wolfgang Weber aus Gäufelden verschafft Ihnen Klarheit.

Ob für Privatpersonen oder Geschäftsleute, ob Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten (gem.  § 194 BauGB), bei uns erhalten Sie stets Ihr passendes Gutachten für jedes Anliegen.

Services & Vorteile

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Kurzgutachten

  • Zur allg. Bestandsaufnahme
  • Zur Verkaufsunterstützung
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Vollgutachten

  • Erbfälle oder Gerichtsverfahren
  • Nachweis ggü. dem Finanzamt
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Rundum-sorglos-Service

  • Bewertung und Energieberatung
  • Vermittlung und Sanierung
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Präzise Wertermittlung

  • Nach Gutachter-Standards
  • Mit Handwerkserfahrung
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Expertise & Erfahrung

  • Zertifiziert und qualifiziert
  • Ortskundig und bestens vernetzt
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Top Immobiliengutachten

  • Staatlich geprüft und anerkannt
  • Fair, ehrlich & Kostentransparenz

Immobilien Wertermittlung

Immobilien Wertermittlung von Makler Wolfgang Weber in Herrenberg, Gäufelden und Umgebung!

FAQ Immobilienbewertung

1. Welche Unterlagen benötigt man?

Je nach Art des Bewertungsverfahrens bzw. der Immobilie (Haus, Mehrfamilienhaus, Wohnung, Gewerbegebäude, Sondergebäude, etc.) benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Alles hier aufzuzählen wäre zu lang, weshalb wir ein Einfamilienhaus als Beispiel nehmen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktueller Flurkartenauszug
  • Baulastenverzeichnis Auszug
  • Bauzeichnungen der Immobilie
  • Aktueller Energieausweis
  • Modernisierungsnachweise
  • Wohnflächenberechnung

Welche Unterlagen Sie sonst ggf. benötigen (z.B. Miete, Erbbaurecht, Denkmalschutz, etc.), klären wir gerne persönlich mit Ihnen ab.

2. Welches Bewertungsverfahren gibt es?

Es gibt bundesweit keine klare Vorgabe, um einen Immobilienwert zu ermitteln. Die gesetzliche Grundlage beschreibt der § 194 BauGB, welcher den Verkehrswert bzw. Bauwert definiert. Infolgedessen orientieren sich Immobilienmakler i.d.R. an der ImmoWert von 2021, welche drei unterschiedliche Wertermittlungsverfahren einer ordentlichen Immobilien Wertermittlung aufzeigt:

1. Vergleichswertverfahren
Mit dem Vergleichswertverfahren werden die realisierten Kaufpreise von vergleichbaren bzw. benachbarten Grundstücken abgeleitet. Folglich eignet sich dieses Verfahren z.B. zur Wertermittlung von Eigentumswohnungen, Reihenhäusern oder Doppelhaushälften.

2. Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird typischerweise für Grundstücke angesetzt, bei welchen ein dauerhafter Ertrag im Vordergrund steht. Dies sind z.B. Mehrfamilienhäuser, Mietwohnungen, Büro- und Geschäftsgebäude oder Spezialimmobilien (Parkhäuser, Tankstellen, etc.). Dieses Verfahren kommt deshalb eher nicht bei selbstgenutzten Immobilien bzw. Grundstücken zum Einsatz.

3. Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren definiert, was ein fiktiver Neubau zum Stichtag der Wertermittlung kosten würde. Es orientiert sich am Bodenrichtwert und den tatsächlichen Herstellungskosten der Immobilie abzüglich der Wertminderung. Da dieses Verfahren komplex ist und oftmals nicht den echten Verkaufswert widerspiegelt, kommt es eher selten allein zum Einsatz.

3. Was kostet ein Wertgutachten vom Makler?

Die Kosten für ein professionelles Wertgutachten von einem Makler bzw. Sachverständigen liegen i.d.R. bei 0,5 bis max. 1,5 % vom Wert der Immobilie. Dabei muss unterschieden werden, ob man ein einfaches Kurzgutachten oder Vollgutachten benötigt.

Ein Kurzgutachten ist die (deutlich) günstigere Alternative zum Vollgutachten und vor Ort besser, als eine Online-Immobilienbewertung. Es kostet den Stundensatz (oftmals wenige Stunden) und liefert einen realistischen Wert. Es empfiehlt sich bei allgemeinem Interesse, potentiellen Immobilienverkauf oder einvernehmlichen Auflösung einer Immobilie, aber nicht bei einem Rechtsstreit.

Ein Vollgutachten (häufig Verkehrswertgutachten) darf, im Gegensatz zum Kurzgutachten, nur ein vereidigter Immobiliengutachter ausstellen. Es ist ausführlicher, detaillierter und umfangreicher als ein Kurzgutachten. Die Kosten zur Anfertigung fallen zwar höher aus, dafür hat es eine behördliche sowie juristische Eignung, z.B. vor Gericht, bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsfällen.

Wir von Weber Immobilien & Beratung sind qualifiziert für beide Wertgutachten und erstellen Ihnen gerne ein attraktives Angebot!

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